Wegen Samenraub: Ärzte müssen Unterhalt zahlen

Zwei Ärzte müssen für zwei Kinder 18 Jahre Unterhalt zahlen - sie haben bei einer künstlichen Befruchtung eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte vernichtet werden müssen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Zwei Ärzte müssen für zwei Kinder 18 Jahre Unterhalt zahlen - sie haben bei einer künstlichen Befruchtung eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte vernichtet werden müssen.

Dortmund - Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie tief in die Tasche greifen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung sind zwei Dortmunder Frauenärzte am Donnerstag verurteilt worden, den Unterhalt für die im November 2007 geborenen Zwillinge zu übernehmen.

Die Mediziner hatten eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte vernichtet werden müssen. Außerdem hatten sie bei dem Eingriff auf die Anwesenheit des werdenden Vaters verzichtet. Laut Urteil des Dortmunder Landgerichts müssen sie für diese Fehler nun haften (AZ: 4 O 320/10).

Der Vater der Kinder zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Er hatte sich von seiner früheren Lebensgefährtin hintergangen geführt und von "Samenraub" gesprochen. "Von meiner Seite war damals nie ein Kinderwunsch vorhanden", sagte der 40-Jährige auf dem Gerichtsflur. Die Beziehung zu seiner früheren Partnerin sei zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung praktisch schon beendet gewesen. Warum sie den Eingriff trotzdem habe durchführen lassen, könne er sich nicht erklären.

Der 40-jährige Verpackungsdesigner aus Hattingen hatte das Sperma 2004 einfrieren lassen. Der Lagerungsvertrag war auf zwölf Monate abgeschlossen. Richterin Gisela Kothe-Pawel sagte in der Urteilsbegründung: "Nach einem Jahr wäre das Sperma zu vernichten gewesen." Und: "Wir sind überzeugt, dass der Kläger nicht damit einverstanden war, dass das Sperma für eine künstliche Befruchtung benutzt wird." Die Dortmunder Ärzte hatten im Prozess erklärt, dass sie nie mit Problemen gerechnet hätten, weil normalerweise nur Menschen zu ihnen kämen, die schon lange einen großen Kinderwunsch hätten.

Die Unterhaltsverpflichtung beläuft sich laut Urteil auf das gesetzliche Mindestmaß. Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem 18. Lebensjahr der Kinder. Weiterreichende Forderungen haben die Richter zurückgewiesen. Der Vater hat die Zwillinge - ein Junge und ein Mädchen - bislang nur einmal kurz gesehen. Ob sich das in Zukunft noch einmal ändern werde, wisse er nicht. "Ich habe Angst davor, dass sie irgendwann fragen, wer ihr Papa ist", sagte er nach der Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärzte können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.