Wegen Orkan „Xaver“ Hotelnacht versäumt: Urlauber muss nicht zahlen

Erreichen Reisende ihr Hotel wegen eines Unwetters später als geplant, müssen sie die versäumte Nacht nicht bezahlen.
dpa |
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Erreichen Reisende ihr Hotel wegen eines Unwetters später als geplant, müssen sie die versäumte Nacht nicht bezahlen.

Potsdam – Ein Unwetter wie der Orkan „Xaver“, der Donnerstag und Freitag im Norden Deutschlands wütet, sei höhere Gewalt, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Steht jetzt zum Beispiel ein Urlaub auf Sylt bevor, aber man kommt da gar nicht erst hin, muss man auch nicht zahlen.“ Eine Stornierungsgebühr falle nicht an. Der Gast zahle einfach nur die Nächte, die er auch tatsächlich im gebuchten Hotel oder Ferienhaus verbringt.

Verfolgen Sie hier den "Xaver"-Liveticker

Etwas anders ist die Lage, wenn der Urlauber seinen Aufenthalt verlängern muss, weil er wegen des Orkans zum Beispiel von einer Nordseeinsel einfach nicht mehr zurück ans Festland kommt. Für jede zusätzliche Nacht müsse er selbst aufkommen. „Auf den Kosten bleibe ich dann sitzen“, sagt Fischer-Volk. Es könne aber nie schaden, mit dem Hotelier oder Vermieter zu verhandeln. „Man sollte einfach fragen, ob er einem entgegenkommen kann. Ein Recht darauf hat man aber nicht. Er kann schließlich auch nichts dafür.“

 

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