Warum ein Lotto-Gewinner leer ausgeht

Ein Mitglied einer Lotto-Tippgemeinschaft aus Hildesheim hat den Kampf um ein Drittel eines 1,7-Millionen-Euro-Gewinns vorerst verloren. Der Mann kann die Mitgliedschaft in nicht beweisen.
von  Abendzeitung
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Ein Mitglied einer Lotto-Tippgemeinschaft aus Hildesheim hat den Kampf um ein Drittel eines 1,7-Millionen-Euro-Gewinns vorerst verloren. Der Mann kann die Mitgliedschaft in nicht beweisen.

HILDESHEIM Das Landgericht Hildesheim gab einer Klage seiner zwei Mitspieler statt und stellte fest, dass der Dritte im Bunde nicht am vom Gewinn gekrönten Tipp beteiligt war. Begründung: „Wer behauptet, an einer Lottogemeinschaft teilgenommen zu haben, muss das beweisen.“

Die Richter schlossen zwar nicht aus, dass sich der dritte Tipper wie von ihm behauptet tatsächlich mit 21 Euro an dem Gemeinschaftsspiel von Arbeitskollegen beteiligt hatte, es fehlten aber Beweise.

Der mögliche dritte Spieler habe keine Kopie des Tippscheins gehabt. Er habe auch keine Quittung dafür vorlegen können, dass er dem Organisator des Gemeinschaftsspiels tatsächlich den Einsatz bezahlt habe.

Die Tippgemeinschaft von Arbeitskollegen, die in wechselnder Zusammensetzung spielte, hatte im Sommer 2008 für sechs Richtige plus Zusatzzahl 1735450,95 Euro gewonnen. Den Gewinn teilten sich anschließend zwei Mitglieder der Tippgemeinschaft. Der leer ausgegangene dritte Kollege erstattete daraufhin Strafanzeige.

Die Staatsanwaltschaft erhob später Anklage wegen Betrugs gegen die beiden Gewinner und beschlagnahmte bei beiden jeweils ein Drittel der 1,7 Millionen Euro. Jetzt bekommen sie ihr Geld doch.

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