Wann, wo, wie, wer? Die wichtigsten Infos zum Neun-Euro-Ticket

Drei Monate lang günstig Bus und Bahn fahren - und das für neun Euro pro Monat. Doch wo bekommt man das Sparticket und was gilt es zu beachten? Hier die wichtigsten Infos im Überblick.
(jk/spot) |
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Ab Juni fahren Bürgerinnen und Bürger für neun Euro im Monat bundesweit mit Bus und Bahn.
Ab Juni fahren Bürgerinnen und Bürger für neun Euro im Monat bundesweit mit Bus und Bahn. © imago images/Arnulf Hettrich

Mit dem Neun-Euro-Ticket, das Ende März in einer Nachtsitzung des Kabinetts beschlossen wurde, will die Regierung die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Gleichzeitig soll es für Pkw-Fahrer einen Anreiz schaffen, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Wegen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sind die Energiekosten und die Spritpreise drastisch gestiegen. Das spüren vor allem Pendler und Menschen, die regelmäßig auf das Auto angewiesen sind. Das gilt es über das Sparticket zu wissen.

Wann kommt das Neun-Euro-Ticket und wie lange ist es gültig?

Das neue Ticket ist ab 1. Juni 2022 erhältlich. Insgesamt wird es für einen Zeitraum von drei Monaten angeboten - im Juni, Juli sowie August. Das Neun-Euro-Ticket ist dann jeweils von Monatsbeginn bis -ende gültig. Für jeden Monat muss eine neue Fahrkarte erworben werden, wie die Deutsche Bahn erklärt.

Wie und wo kann man die Fahrkarte kaufen?

Das neue Ticket soll bereits ab Ende Mai vielerorts erhältlich sein. Man könne es online oder über die Deutsche Bahn-App erwerben. Auch an regulären Ticketverkaufsstellen, wie Schalter oder Automaten der Verkehrsbetriebe, soll es den Kundinnen und Kunden bereitgestellt werden.

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Wer kann sich ein Neun-Euro-Ticket kaufen?

Jeder, der mag, kann das Monatsticket nutzen, allerdings ist es nicht übertragbar. Kinder bezahlen für Bus- und Bahnfahrten ohnehin erst ab einem Alter von sechs Jahren. Auch für sie gelten ab der Altersgrenze dann die Neun-Euro-Fahrkarten.

Was passiert mit bestehenden Abonnements?

Personen, die für den Zeitraum bereits ein Abonnement oder ähnliches abgeschlossen haben, werden von der DB "über den Weg der Verrechnung informiert". Gleiches gilt auch für Schülermonatskarten und Semestertickets. Der bereits bezahlte, überschüssige Betrag soll den Betroffenen - ohne weiteres Zutun - von den Anbietern zurückerstattet werden.

Wo kann man das Ticket nutzen?

Das Ticket ist sowohl in Nah- als auch Regionalverkehrsmitteln zu nutzen. Der Preis von neun Euro gelte dann für ein entsprechendes Ticket der 2. Klasse. Für die 1. Klasse gilt der reguläre Preis. In Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) und in Fernbussen ist das Ticket nicht gültig. Auch eine Kombination mit einem Fernverkehrsticket ist möglich, schreibt die DB, doch ist im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Außerdem gilt das Neun-Euro-Ticket deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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