Vor Gericht: Zoff um Goldbär und Schokobär

Können das Haribo-Produkt und der Lindt-Teddy verwechselt werden? Nein, sagt der BGH. Die Richter haben sich noch mit einem weiteren Markenstreit befasst.
von  dpa
Die beiden berühmten Tiere aus Schokolade (l.) und Glukosesirup verkaufen sich gut.
Die beiden berühmten Tiere aus Schokolade (l.) und Glukosesirup verkaufen sich gut. © dpa

Können das Haribo-Produkt und der Lindt-Teddy verwechselt werden? Nein, sagt der BGH. Die Richter haben sich noch mit einem weiteren Markenstreit befasst.

Die Süßwarenhersteller Haribo und Lindt streiten sich um Goldbären – die Sparkasse und die spanische Santander-Bank um die Farbe Rot. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch gleich in zwei wichtigen Markenprozessen seine Entscheidungen verkündet.

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Worum ging es im Streit der beiden Süßwarenhersteller? Um ganz grundsätzliche Fragen im Markenrecht – darüber darf der putzig anmutende Streit über Bären im Süßwarenregal nicht hinwegtäuschen. Der BGH musste klären, ob die Rechte einer Firma an einer Wortmarke – also eine geschützte Bezeichnung – durch eine dreidimensionale Figur wie einen Schokoladenhohlkörper verletzt sein können.

Warum? Haribo sah seine Markenrechte an dem „Goldbären“ durch den Lindt-Teddy verletzt. Der Bonner Süßwarenhersteller vertreibt seit den 1960er-Jahren Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke „Goldbären“ schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roten Schleife zu sehen. Lindt vertreibt seit 2011 hingegen einen in Goldfolie verpackten Schokoladenteddy, den Lindt-Teddy. Auch er trägt eine rote Schleife um den Hals.

Wie entschieden die Richter? Sie gaben Lindt recht und sahen die Markenrechte von Haribo nicht als verletzt an. Eine 3D-Figur kann demnach nur unter sehr strengen Voraussetzungen die Rechte an einer geschützten Bezeichnung verletzen. Und die sah der BGH hier nicht als gegeben an.

Wie ist das zu bewerten? Der BGH wollte mit seiner Entscheidung eine „Monopolisierung von Warengestaltungen“ vermeiden. Juristen begrüßen das: Anderenfalls „wäre dann nicht mehr möglich gewesen, einen Bären als Form zu nutzen, geschweige denn in Kombination mit der Farbe Gold“, sagt der Anwalt Christian Solmecke.

Und um was geht es im Streit zwischen den beiden Banken? Um die Farbe Rot, um die die spanische Santander und die Sparkasse schon seit Jahren streiten. Die Sparkassen wollen den Spaniern die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen.

Hat der BGH hier ein letztes Wort gesprochen? Nein. Die Sparkassen waren mit der Klage, über die jetzt entschieden wurde, beim Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Der BGH wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Er ließ aber anklingen, dass er in einigen Punkten Potenzial für eine Markenverletzung sehe. Aber Karlsruhe liegt noch ein sehr wichtiges, anderes Verfahren in der Sache vor.

Nämlich? Das Bundespatentgericht hat auf Antrag der Santander hin im Juli die Löschung der Farbmarke für die Sparkassen angeordnet und diese wandten sich an Karlsruhe. Das Verfahren wird derzeit noch geprüft, Ausgang offen. Erst die Löschung der Marke würde für die Sparkasse erhebliche Konsequenzen haben.

Warum sind Markenfragen so wichtig? Marken sind für die Firmen viel Geld wert. Sie wollen sich daher vor Nachahmern und Trittbrettfahrern schützen. Erst im Juli hat etwa Kosmetikhersteller Beiersdorf beim BGH einen Etappensieg im Prozess um das geschützte Blau seiner Nivea-Produkte errungen.

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