Vogelgrippe-Verdachtsfall in Niedersachsen
Im Herzen des Geflügellandes Niedersachsen gibt es einen Vogelgrippe-Verdachtsfall. Ist es der gefährliche Subtyp H5N8? Aufatmen dagegen in Mecklenburg-Vorpommern: Dort werden die Beschränkungen für das Geflügel gelockert.
Cloppenburg/Schwerin - Nach Ausbrüchen des gefährlichen Vogelgrippe-Erregers H5N8 in Teilen Europas gibt es jetzt auch einen Verdachtsfall in Niedersachsen. Das betroffene Tier stammt aus einem Betrieb im Kreis Cloppenburg, der Geflügelhochburg des Bundeslandes. Ob es sich tatsächlich um den aggressiven Subtyp handelt, sollte voraussichtlich noch am Montagabend oder Dienstagmorgen feststehen, sagte Kreissprecher Frank Beumker. Aufatmen dagegen in Mecklenburg-Vorpommern: Hühner, Gänse und Enten dürfen von Mittwoch an in weiten Teilen Mecklenburg-Vorpommerns wieder ins Freie. Dort war vor einigen Wochen - erstmals in Europa - H5N8 aufgetreten.
Proben des Verdachtsfalls aus einem Betrieb im nördlichen Landkreis Cloppenburg werden im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) und dem Friedrich-Loeffler-Institut untersucht. Bestätigt sich der Verdacht, müssen die knapp 20 000 Puten aus dem Betrieb getötet werden. Alleine im Kreis Cloppenburg werden knapp 13,5 Millionen Puten und Hühner gehalten. Niedersachsen ist mit rund 100 Millionen Stück Geflügel der wichtigste Geflügelproduzent in Deutschland. Bei früheren Fällen von Vogelgrippe waren in Niedersachsen Zehntausende Tiere getötet worden.
Der Landkreis Cloppenburg richtete vorsichtshalber bereits am Montag eine Überwachungszone mit Transportbeschränkungen ein. Vorbereitet wurde die Schaffung eines Sperrgebiets um den betroffenen Hof, falls sich der Verdacht bewahrheitet, sowie ein Beobachtungsgebiet.
Der Erreger H5N8 wurde in Deutschland Anfang November erstmals auf einem Hof in Mecklenburg-Vorpommern und ab Mitte des Monats auch auf Betrieben in den Niederlanden nachgewiesen. Der Subtyp war zuvor nur in Asien aufgetreten. Auch Großbritannien meldete einen Ausbruch. Möglicherweise haben Wildvögel den Erreger übertragen.
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in den Niederlanden hatten etliche Landkreise in Niedersachsen bereits eine Stallpflicht für Geflügel erlassen, um eine Übertragung zu erschweren.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde am Montag eine Lockerung der Beschränkungen angekündigt. Hühner, Gänse und Enten dürfen dort von Mittwoch an in weiten Teilen des Landes wieder ins Freie. Da es keine weiteren Belege für Infektionen mit H5N8 in Nutz- oder Wildbeständen gebe, werde die generelle Stallpflicht für Nutzgeflügel zum 17. Dezember aufgehoben, teilte das Agrarministerium in Schwerin mit. Die Aufhebung der Stallpflicht gilt allerdings nicht für Risikogebiete wie Winterrastplätze der Zugvögel.
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