Vierfachmord in Eislingen: Extrem gefühlskalt

Der Sohn mordete aus Habgier, sein Freund half ihm dabei: Mit 30 Schüssen richteten die beiden Vierfachmörder aus Eislingen die Familie hin. Jetzt wurden die 19- und 20-Jährigen vom Landgericht Ulm zu hohen Haftstrafen verurteilt.
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In diesem Haus im baden-württembergischen Eislingen ereignete sich die Tragödie
dpa In diesem Haus im baden-württembergischen Eislingen ereignete sich die Tragödie

ULM - Der Sohn mordete aus Habgier, sein Freund half ihm dabei: Mit 30 Schüssen richteten die beiden Vierfachmörder aus Eislingen die Familie hin. Jetzt wurden die 19- und 20-Jährigen vom Landgericht Ulm zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Es war am Gründonnerstag genau vor einem Jahr, als Andreas Häussler und sein Freund Frederik Begenat Code 5142 wahr machten. Die Zahlen riefen sie sich in der Schule öfters zu. Ihre Bedeutung: Fünf Mitglieder hatte die Familie Häusler, von denen einer, Andreas, überleben sollte. Die vier anderen sollten sterben. Nur die zwei Freunde würden übrig bleiben. Ein Verbrechen aus Habgier.

Wegen zweifachen Doppelmordes wurde der 19-jährige Andreas Häussler vor dem Ulmer Landgericht jetzt verurteilt: Er muss lebenslang in Haft. Das Gericht wandte Erwachsenenstrafrecht an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest – eine vorzeitige Entlassung ist ausgeschlossen. Sein Komplize, der 20-jährige Frederik, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und muss zehn Jahre ins Gefängnis. Beide gestanden. Sie hätten mit „extremer Gefühlskälte“ gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung, „kaltblütig“ nannte die Staatsanwältin das Vorgehen.

Als Motiv geht das Gericht bei Andreas von Habgier aus: Er hätte sich allein das Erbe sichern wollen. Die Familie besaß Anlagen, Immobilien und Versicherungen im Wert von einer Million Euro. Außerdem fand man bei Andreas eine To-Do-Liste für die Zeit nach dem Mord. Darauf: „Oma anrufen wegen Beerdigung“ und „Finanzcheck“.

Bei Frederik habe sich dagegen nicht sicher abgrenzen lassen, ob Habgier das zentrale Motiv gewesen sei – oder ob für ihn im Vordergrund gestanden habe, seinem Freund einen „Gefallen“ zu tun. Eine sexuelle Beziehung zwischen den beiden soll es aber nicht gegeben haben. Dem Motiv, das Andreas angab, glaubte das Gericht nicht. Er hatte ausgesagt, unter seinem despotischen Vater gelitten zu haben.

Obwohl die Gymnasiasten zur Tatzeit noch nicht 21 waren, wurde Andreas H. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Bei seinem Freund Frederik führten Zweifel an seinem Entwicklungsstand zur Anwendung des Jugendstrafrechts. Er leidet an einer Form von Autismus. Unklar ist, wer von beiden geschossen hat. Andreas und Frederik sagten vor Gericht kein Wort. Und zeigten keine Reue.

cl

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