Verteidiger will US-Stars als Zeugen

 Von Stars wie Lady Gaga oder Mariah Carey sollen zwei junge Hacker aus NRW unveröffentlichte Songs geklaut haben. Die Verteidigung verlangt nun, dass die Künstler vor Gericht aussagen.
von  dpa

 

Die Liste der Geschädigten liest sich wie das Who's Who der Popindustrie: Von Stars wie Lady Gaga oder Mariah Carey sollen zwei junge Hacker aus NRW unveröffentlichte Songs geklaut haben. Die Verteidigung verlangt nun, dass die Künstler vor Gericht aussagen.

Duisburg – Die Verteidigung der beiden Hacker, die unveröffentlichte Songs weltbekannter Popstars gestohlen haben sollen, will die betroffenen US-Künstler als Zeugen laden lassen. Unter anderem Lady Gaga, Justin Timberlake und Nelly Furtado sollten zu den Cyber-Attacken der 18 und 23 Jahre alten Angeklagten aus Duisburg und Wesel aussagen, verlangte Anwalt Burkhard Benecken am Donnerstag vor dem Duisburger Amtsgericht.

Es sei unverständlich, dass die Rechner der Stars nicht gegen solche Angriffe geschützt gewesen seien, kritisierte der Verteidiger beim Prozessauftakt gegen die beiden jungen Männer. Die Künstler hätten die Songs absichtlich nicht gesichert, um mit einer Vorabveröffentlichung Aufmerksamkeit zu erreichen.

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen März 2009 und März 2011 Computer von Musikfirmen manipuliert zu haben. Mit Spionageprogrammen, sogenannten Trojanern, stahlen sie laut Anklage bis dahin unbekannte Songs von Popgrößen wie Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha.

Später sollen sie die brandneuen Lieder gegen Geld im Internet angeboten haben. Der Gewinn beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 15 000 Euro. Der 23-jährige Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Attacken zwischen März 2009 und Juli 2010 komplett eingeräumt.

Auf seinem Computer befanden sich rund 970 unveröffentlichte Songs bekannter Popstars. „Das war auch eine Sucht für mich, ich brauchte jeden Tag neue Lieder“, sagte er vor Gericht. „Ich habe mich in der Hacker-Szene hochgearbeitet.“ Nach Angaben seines Verteidigers hatte er zuletzt im Keller seiner Eltern gelebt und teilweise nächtelang vor dem Computer gesessen.

Der Angeklagte will den Ermittlern helfen; bereits vor Prozessbeginn hatte er eine Liste mit Namen weiterer Hacker überreicht. Der mitangeklagte 18-Jährige, der unter dem Namen „DJ Stolen“ in der Szene bekannt ist, äußerte sich beim Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen.

Sein Verteidiger Benecken hält ihn für Internet-süchtig und möglicherweise vermindert schuldfähig. Aus diesem Grund solle das Gericht eine psychiatrische Gutachterin hinzuziehen. Außerdem will Benecken den deutschen DJ Phil Fuldner aus Recklinghausen als Zeuge laden lassen.

Fuldner solle erklären, dass brandneue Songs bekannter Stars normalerweise nur auf besonders gesicherten Rechnern der Plattenfirmen gespeichert würden.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.