Versuchter Mord auf Friedhof - Haftstrafe für Ehepaar

Sie schießt ihm einen Pfeil in den Rücken, er greift den Mann mit einem Hammer an. Nach einem ungewöhnlichen Mordversuch auf einem Bremer Friedhof ist ein Ehepaar verurteilt worden.
dpa |
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Nach einem Angriff mit Armbrust und Hammer auf einem Bremer Friedhof ist ein Ehepaar zu Haftstrafen verurteilt worden. (Archivbild)
Nach einem Angriff mit Armbrust und Hammer auf einem Bremer Friedhof ist ein Ehepaar zu Haftstrafen verurteilt worden. (Archivbild) © Sina Schuldt/dpa
Bremen

Auf einem Bremer Friedhof wurde ein Mann mit Armbrust und Hammer angegriffen. Nun hat das Landgericht Bremen ein angeklagtes Ehepaar wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die 43-Jährige muss demnach sieben Jahre ins Gefängnis, der 50-Jährige vier Jahre, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich. 

Pfeil in den Rücken geschossen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar im August vergangenen Jahres versuchte, den Mann heimtückisch zu töten. Dieser ist ein Ex-Partner der angeklagten Frau, die beiden haben eine gemeinsame Tochter. Dem Urteil zufolge schoss die 43-Jährige dem Mann mit der Armbrust einen Pfeil in den Rücken. Der Mann ging zu Boden und konnte sich den Pfeil herausziehen. Der 50-jährige Angeklagte ging mit einem Hammer auf den Mann los, verfehlte das Opfer aber. Als der angegriffene und verletzte Mann um Hilfe schrie, floh das Paar.

Frau soll treibende Kraft gewesen sein

Hintergrund der Tat waren Streitigkeiten um das Sorge- und Umgangsrecht, wie die Gerichtssprecherin berichtete. Dem Urteil zufolge war die Frau die treibende Kraft und hatte die führende Rolle. Das Paar habe aber gemeinsam geplant und die Tat auch gemeinsam ausgeführt. Das Gericht stufte beide als voll schuldfähig ein, auch wenn bei beiden eine Persönlichkeitsstörung festgestellt wurde.

Die Angeklagten hatten sich während der Verhandlung zu der Tat geäußert, das Gericht wertete die Angaben aber nicht als volles Geständnis. Der Sprecherin zufolge war nicht alles plausibel. Wichtig waren demnach die Angaben des Opfers, das auch Nebenkläger war. 

Die Angeklagte bleibt weiter in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Bis das Urteil rechtskräftig ist, ist er auf freiem Fuß. 

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten sechs Jahre Haft für die Angeklagte und fünf Jahre Haft für ihren Ehemann wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Bewährungs- oder Geldstrafe wegen Körperverletzung.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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