Verschärfter Lockdown beschlossen: Das gilt nun bis zum 31. Januar

Erneut haben Bund und Länder verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese Einschränkungen gelten nun.
(stk/spot) |
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Im Krisengipfel der Regierung ist zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ein verschärfter Lockdown bis zunächst 31. Januar beschlossen worden. Die einschneidendste Maßnahme stellt dabei die Einführung eines Radius von 15 Kilometern rund um den Wohnsitz dar, den die Menschen aus Landkreisen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 200 nur noch aus triftigen Gründen verlassen dürfen. "Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar", stellte Angela Merkel in ihrer Bekanntgabe der neuen Beschlüsse klar. Gerade die Ausflüge zu Skigebieten in den vergangenen Tagen hätten diesen Schritt notwendig gemacht.

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Private Zusammenkünfte werden ebenfalls wieder stärker limitiert. Statt bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen werden sie nur "mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet."

Auch für die Einreise aus Risikogebieten gelten fortan verschärfte Regeln: Es wird eine Testpflicht bei der Einreise eingeführt, die aktuell bestehende zehntägige Quarantänepflicht bleibt anschließend aber bestehen. Nach fünf Tagen kann diese bei negativem Ergebnis wie gehabt vorzeitig beendet werden.

In rund 20 Tagen wolle man sich erneut zusammenfinden, um über das weitere Vorgehen ab dem 1. Februar zu beratschlagen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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