Vermieterin hinausgetragen: Kündigung nicht rechtens
Karlsruhe - Der Mann hatte die Eigentümerin im Streit aus dem Haus getragen - und kassierte dafür die fristlose Kündigung. Das Landgericht Koblenz hatte zuvor entschieden, dass dies rechtens gewesen sei. Der Mieter sei zu weit gegangen.
Die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger sah das anders. Die Pflichtverletzung des Mannes sei nicht so gravierend, dass der Klägerin das weitere Mietverhältnis nicht zugemutet werden könne, hieß es in einer Pressemitteilung.
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