Vermieterin hinausgetragen: Kündigung nicht rechtens

Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, muss deshalb nicht ausziehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass die Kündigung der Hauseigentümerin nicht rechtens war.
dpa |
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Karlsruhe - Der Mann hatte die Eigentümerin im Streit aus dem Haus getragen - und kassierte dafür die fristlose Kündigung. Das Landgericht Koblenz hatte zuvor entschieden, dass dies rechtens gewesen sei. Der Mieter sei zu weit gegangen.

Die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger sah das anders. Die Pflichtverletzung des Mannes sei nicht so gravierend, dass der Klägerin das weitere Mietverhältnis nicht zugemutet werden könne, hieß es in einer Pressemitteilung.

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