Verkehrsregeln für Fahrrad und Auto: Die 10 größten Irrtümer
Wie war das noch mit dem grünen Pfeil? Darf ich mit Kopfhörern Fahrrad fahren? Und rechts überholen ist prinzipiell tabu – oder? Die AZ räumt mit zehn hartnäckigen Irrtümern im Straßenverkehr auf!
1. Einbahnstraßen gelten nicht für Radfahrer
"Ein fataler Irrglaube", sagt David Koßmann vom Pressedienst-Fahrrad (pd-f). Einbahnstraßen gelten auch für Radler und dürfen von ihnen nur dann in beiden Richtungen befahren werden, wenn das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild erlaubt ist.
2. Man darf die Mittelinsel eines Kreisels überfahren
Nein, es sei denn, man ist mit einem besonders langen Gefährt unterwegs. Kleine Kreise in Ortschaften haben oft flache Mittelinseln. "Die dürfen aber nur von besonders langen Fahrzeugen oder Gespannen überfahren werden, die den Kreisverkehr ansonsten nicht befahren könnten", sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Bei Nichtbeachtung droht übrigens ein Bußgeld von 35 Euro.

3. Ein grüner Pfeil bedeutet das gleiche wie eine grüne Ampel
Falsch. Der grüne Pfeil muss wie ein Stoppschild behandelt werden: "Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen", sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Abbiegen ohne anzuhalten wird wie das Nichtbeachten eines Stoppschilds geahndet.
4. Immer links fahren auf der Autobahn ist erlaubt
Stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahrgebot, sagt Herbert Engelmohr (AvD). "Bei einem Verstoß dagegen sind sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man damit andere Verkehrsteilnehmer an deren Vorankommen behindert." Eine Ausnahme: wenn außerhalb geschlossener Ortschaften drei Fahrstreifen zur Verfügung ständen und auf dem ganz rechten Fahrstreifen hin und wieder ein Auto stehe. Dann dürfe durchgängig der mittlere Fahrstreifen genutzt werden.
5. Man darf niemals rechts überholen
Falsch, innerhalb geschlossener Ortschaften etwa darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. "Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links", sagt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). Und auch auf dem Beschleunigungsstreifen dürfe schneller gefahren werden, um ein von hinten bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.
6. Parken: Der Samstag ist kein Werktag
Falsch, der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. "Besonders bei Parkflächen sollte man das beachten, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpflichtig ist", sagt Rust. Kostenlos ist es nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.
7. Wer auffährt, hat immer Schuld
So pauschal lässt sich das nicht sagen. Zwar werde meist angenommen, dass der Auffahrende zu schnell gewesen oder zu dicht aufgefahren sei, so Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). "Den Vorausfahrenden kann aber ebenfalls ein Mitverschulden treffen, zum Beispiel wenn er oder sie grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt."
8. Kopfhörer beim Fahrradfahren sind verboten
Mitnichten. Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen. "Letzteres allerdings nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann", so Koßmann. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu.

9. Ich darf einen Radweg in beide Richtungen befahren
Das stimmt nicht, beziehungsweise geht nur, wenn Radwege ausdrücklich mit einem entsprechenden Verkehrsschild für beide Richtungen freigegeben sind. Ansonsten ist man ein Geisterfahrer!
10. Autos an abgesenkten Bordsteinen haben Vorfahrt
Ein Auto kommt von rechts aus einem Bereich mit abgesenktem Bordstein, etwa aus einer Spielstraße. Und Sie, gewähren Sie Vorfahrt? Nun, manche machen das und liegen damit falsch, so der Auto Club Europa.
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