Verbot von Raucherzonen in Spanien: Keine Entschädigung für Lokale
Mehrere spanische Restaurants waren mit einer Klage gegen den Staat vor Gericht gezogen, mit der Forderung, ihre finanziellen Schäden wegen des Anti-Tabak-Gesetzes auszugleichen. Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
Madrid - Der spanische Staat muss Gaststätten nicht für finanzielle Einbußen entschädigen, die durch die Verschärfung des Anti-Tabak-Gesetzes entstanden sind.
Der Oberste Gerichtshof wies in einem am Samstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Spielsalons und mehrerer Restaurants zurück, die eine Entschädigung in Höhe von insgesamt einer Millionen Euro verlangt hatten.
Diese Summe hatten die Lokale für die Einrichtung abgetrennter Raucherzonen investiert, die nach dem Gesetz von 2005 noch zugelassen waren. Mit der Reform des Anti-Tabak-Gesetzes 2010 wurde das Rauchen in öffentlichen Lokalen jedoch grundsätzlich verboten. Auch Raucherkneipen und Raucherzimmer sind in Spanien seither nicht mehr zugelassen.
Die Richter begründeten die Abweisung der Klage damit, dass die Lokale sich nicht darauf hätten verlassen sollen, dass die Raucherecken für lange Zeit erlaubt bleiben würden. Sie hoben nach Informationen der Nachrichtenagentur Efe hervor, dass die Entwicklung damals in ganz Europa in Richtung auf ein Verbot gegangen sei.
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