Verbot von Raucherzonen in Spanien: Keine Entschädigung für Lokale

Mehrere Restaurants forderten vor Gericht vom spanischen Staat, ihre finanziellen Schäden wegen des Anti-Tabak-Gesetzes auszugleichen. Das Urteil ist gefallen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Mehrere spanische Restaurants waren mit einer Klage gegen den Staat vor Gericht gezogen, mit der Forderung, ihre finanziellen Schäden wegen des Anti-Tabak-Gesetzes auszugleichen. Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden.

Madrid - Der spanische Staat muss Gaststätten nicht für finanzielle Einbußen entschädigen, die durch die Verschärfung des Anti-Tabak-Gesetzes entstanden sind.

Der Oberste Gerichtshof wies in einem am Samstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Spielsalons und mehrerer Restaurants zurück, die eine Entschädigung in Höhe von insgesamt einer Millionen Euro verlangt hatten.

Diese Summe hatten die Lokale für die Einrichtung abgetrennter Raucherzonen investiert, die nach dem Gesetz von 2005 noch zugelassen waren. Mit der Reform des Anti-Tabak-Gesetzes 2010 wurde das Rauchen in öffentlichen Lokalen jedoch grundsätzlich verboten. Auch Raucherkneipen und Raucherzimmer sind in Spanien seither nicht mehr zugelassen.

Die Richter begründeten die Abweisung der Klage damit, dass die Lokale sich nicht darauf hätten verlassen sollen, dass die Raucherecken für lange Zeit erlaubt bleiben würden. Sie hoben nach Informationen der Nachrichtenagentur Efe hervor, dass die Entwicklung damals in ganz Europa in Richtung auf ein Verbot gegangen sei.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.