Vater und Sohn töten Vermieter - aus Notwehr

Hanau - Gut ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Ehepaares in Hessen hat das Landgericht Hanau die beiden Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte einem 61 Jahre alten Mann und seinem 30-jährigen Sohn Mord beziehungsweise Totschlag vorgeworfen. Die beiden hatten zwar eingeräumt, das Vermieter-Paar im Juni 2014 in Maintal getötet zu haben, beriefen sich aber auf Notwehr. Die Version der beiden Männer sei nicht zu widerlegen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Graßmück am Mittwoch. Im Zweifel müsse daher für die Angeklagten entschieden werden.
Unmittelbar nach dem Freispruch kam es zu Tumulten im Gerichtssaal, Angehörige der Opfer machten ihrem Unmut lautstark Luft. Die Urteilsbegründung wurde unterbrochen. Polizeibeamte kamen herbei, um die Situation zu beruhigen.
17 Messerstiche aus Notwehr
Der Tat auf einem früheren Reiterhof in Maintal soll ein handfester Streit um Mietschulden vorausgegangen sein. Der 30-Jährige hatte erklärt, dass er von dem 57-jährigen Vermieter mit einem Messer angegriffen worden sei. Er habe sich zur Wehr gesetzt und aus Angst um sein Leben immer wieder zugestochen. Insgesamt waren 17 Messerstiche an der Leiche gezählt worden. Das Gericht erkannte in diesem Fall auf Notwehr.
Dem 61-jährigen Vater gestanden die Richter Nothilfe zu. Er hatte nach Darstellung der Verteidigung in den Kampf eingegriffen. Die Frau des Vermieterpaares habe seinen Sohn mit einem Beil attackiert. Als der Vater auch von den Hunden des Paares angegriffen worden sei, habe er die Schüsse abgefeuert. Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung von einem tödlichen Schuss aus, der aus zwei Metern Entfernung abgegeben worden sei.
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Leichen versteckt und Spuren verwischt
Aus Angst, dass ihnen niemand diesen Tatablauf glaube, hätten sie die Leichen dann versteckt und Spuren verwischt, hatten die beiden Angeklagten im Prozess erklärt. Die Leichen waren erst nach langer Suche unter einem Misthaufen gefunden worden.
Der Haftbefehl gegen die Angeklagten wurde aufgehoben, sie kamen auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision gegen das Urteil an: Nun wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen müssen.
Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze war in seinem Plädoyer von einem Verdeckungsmord ausgegangen. Der 61-jährige Angeklagte habe die Frau erschossen, nachdem sein Sohn ihren Ehemann zuvor umgebracht habe. Er hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den Vater und siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags für den Sohn gefordert. Die Nebenklagevertreter hatten für beide Angeklagte eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes verlangt. Die Verteidiger der beiden hatten auf Freispruch plädiert.