Vater des Amokschützen von Winnenden erneut vor Gericht
Stuttgart - Die Anklage lautet erneut auf Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Angeklagte könnte jedoch auch erneut wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski erteilte zum Auftakt einen entsprechenden rechtlichen Hinweis.
Der Unternehmer und Sportschütze hatte die Waffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt, mit der sein Sohn am 11. März 2009 insgesamt 15 Menschen und sich selbst erschoss. Durch die nicht ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe habe der Vater die Tat erst möglich gemacht, hieß es in der Anklage, die zu Beginn des zweiten Prozesses verlesen wurde. (Az.: 7 KLs 112 Js 21916/09).
Das Stuttgarter Gericht hatte den Unternehmer im ersten Anlauf im Februar 2011 wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damit hatten die Stuttgarter Richter Neuland betreten. Noch nie zuvor war in Deutschland ein Angehöriger eines Amokschützen verurteilt worden. Wegen eines Verfahrensfehlers kassierte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil jedoch. Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine wichtige Zeugin zu befragen, hieß es.
Für den neuen Prozess, der unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begann, sind zunächst 15 Verhandlungstermine angesetzt. Ausgespart werden diesmal die Details des Amoklaufs.
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