US-Regierung billigt Kiffen auf Rezept
In 14 US-Staaten ist der therapeutische Cannabis-Konsum seit längerem erlaubt - allerdings hatte vor allem die Bush-Regierung für diese Praxis kaum Verständnis. Das soll sich nun in engem Rahmen ändern.
Patienten in den USA, die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren, bewegen sich künftig nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone. In diesen Fällen soll es künftig keine Strafverfolgung nach Bundesrecht mehr geben, wie aus dem Justizministerium in Washington verlautete. Damit müssen Cannabis-Konsumenten nicht länger mit einer Verhaftung aufgrund von Bundesgesetzen rechnen, solange sie die Voraussetzung für die Zulassung aus gesundheitlichen Gründen erfüllen.
Solche Regelungen gibt es bislang in 14 der 50 US-Staaten, darunter an der Westküste von Kalifornien über Oregon bis Washington. Vor allem in Kalifornien bieten inzwischen Firmen Angebote für Marihuana-Konsumenten an, die einen ärztlichen Dispens vorzeigen können.
Schutz von Minderjährigen
Die Regierung von Expräsident George W. Bush hatte diese einzelstaatlichen Gesetze nicht anerkannt und die Verhaftung aller Marihuana-Konsumenten nach Bundesrecht verlangt. Das Justizministerium will nun Richtlinien an die Staatsanwälte in den 14 US-Staaten schicken, wie sie sich in solchen Fällen verhalten sollen. Dazu gehört auch die Aufforderung, in denjenigen Fällen auf eine Strafverfolgung zu verzichten, in denen es eine einzelstaatliche Rechtsgrundlage für das Rauchen von Marihuana gibt.
Die Erlaubnis soll allerdings ausdrücklich nicht gelten, wenn das Rauschgift an Minderjährige verkauft wird oder wenn es beim Kauf von Marihuana zu Geldwäsche oder zu Verstößen gegen die Waffengesetze kommt. Dem Wirkstoff im Cannabis, das Tetrahydrocannabinol - kurz THC - wird eine schmerzstillende, krampflösende und muskelentspannende Wirkung nachgesagt, obgleich es nur wenige Studien gibt, die die Wirksamkeit nachweisen. Es findet unter anderem therapeutischen Einsatz bei Menschen mit spastischen Lähmungen oder Multipler Sklerose. Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz als Appetit förderndes und Übelkeit hemmendes Mittel bei AIDS-Erkrankungen oder in der Krebstherapie. In Deutschland ist für diese Zwecke das verschreibungspflichtige synthetisch hergestellte Dronabinol vorgesehen. (nz/AP)
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