Urteilssprechung gegen Femen-Aktivistin aus dem Kölner Dom

Knapp ein Jahr ist es her, dass eine deutsche Femen-Aktivistin halb nackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen ist. Heute findet die Gerichtsverhandlung und Urteilssprechung statt.
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Eine Femen-Aktivistin posiert am 25.12.2013 mit bemaltem Oberkörper «I am God» während der Weihnachtsmesse im Kölner Dom auf dem Altar. Am 03.12.2014 steht die Aktivistin vor Gericht.
dpa Eine Femen-Aktivistin posiert am 25.12.2013 mit bemaltem Oberkörper «I am God» während der Weihnachtsmesse im Kölner Dom auf dem Altar. Am 03.12.2014 steht die Aktivistin vor Gericht.

Knapp ein Jahr ist es her, dass eine deutsche Femen und Urteilssprechung statt.

Köln - Vor dem Amtsgericht Köln muss sich die Femen-Aktivistin Josephine Witt verantworten. Sie war am ersten Weihnachtstag vergangenen Jahres halb nackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen.

Die Hamburgerin wollte damit gegen die katholische Kirche protestieren. Die Anklage legt ihr die Störung der Religionsausübung zur Last - im schlimmsten Fall drohen drei Jahre Haft.

Das Gericht muss zu Beginn seiner Sitzung zunächst entscheiden, ob das Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht anzuwenden ist, da die Angeklagte zum Zeitpunkt des Vorfalls noch keine 21 Jahre alt war. Dass Kardinal Meisner als Zeuge aufgerufen wird, gilt als unwahrscheinlich: Schließlich ist der Vorfall durch ein im Internet abrufbares Video eindeutig dokumentiert.

Es ist möglich, dass das Gericht bereits heute sein Urteil spricht.

 

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