Urteile: Keine Waffen für Chefs bestimmter Rockerclubs

Funktionsträger bestimmter Rockerclubs sind nach Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs waffenrechtlich unzuverlässig und dürfen somit keine Waffe besitzen oder tragen.
von  dpa

Funktionsträger bestimmter Rockerclubs sind nach Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs waffenrechtlich unzuverlässig und dürfen somit keine Waffe besitzen oder tragen.

München - Der Präsident und andere führende Mitglieder bestimmter kriminell aktiver Clubs seien auch dann ungeeignet, wenn sie selbst bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten seien, teilte das höchste Verwaltungsgericht in Bayern am Freitag mit. Bei den Urteilen vom Oktober in vier verschiedenen Fällen ist noch Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Das Gericht knüpfte seine Argumentation an die Zugehörigkeit zu sogenannten „Outlaw Motorcycle Gangs“: Deren Mitglieder bewegten sich in einem kriminellen Umfeld, in dem Delikte der Organisierten Kriminalität wie Rauschgifthandel, Aktivitäten im Rotlichtmilieu, Bedrohung oder Körperverletzung begangen würden, hieß es.

 

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