Urteile: Keine Waffen für Chefs bestimmter Rockerclubs

Funktionsträger bestimmter Rockerclubs sind nach Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs waffenrechtlich unzuverlässig und dürfen somit keine Waffe besitzen oder tragen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Funktionsträger bestimmter Rockerclubs sind nach Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs waffenrechtlich unzuverlässig und dürfen somit keine Waffe besitzen oder tragen.

München - Der Präsident und andere führende Mitglieder bestimmter kriminell aktiver Clubs seien auch dann ungeeignet, wenn sie selbst bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten seien, teilte das höchste Verwaltungsgericht in Bayern am Freitag mit. Bei den Urteilen vom Oktober in vier verschiedenen Fällen ist noch Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Das Gericht knüpfte seine Argumentation an die Zugehörigkeit zu sogenannten „Outlaw Motorcycle Gangs“: Deren Mitglieder bewegten sich in einem kriminellen Umfeld, in dem Delikte der Organisierten Kriminalität wie Rauschgifthandel, Aktivitäten im Rotlichtmilieu, Bedrohung oder Körperverletzung begangen würden, hieß es.

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.