Urteil: Vier Jahre Haft für PIP-Gründer

Im Skandal um Billig-Brustimplantate ist der Gründer des französischen Herstellerunternehmens PIP zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
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Im Skandal um Billig-Brustimplantate ist der Gründer des französischen Herstellerunternehmens PIP zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Marseille/Paris - Im ersten Strafprozess um den weltweiten Verkauf von Brustimplantaten aus Billig-Silikon ist der Günder des französischen Herstellerunternehmens PIP zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Marseille sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 74 Jahre alte Jean-Claude Mas seine Kunden jahrelang bewusst täuschte.

Dem Unternehmensgründer Jean-Claude Mas sowie ehemaligen Mitarbeitern drohten in dem Strafprozess im französischen Marseille bis zu fünf Jahre Haft. Sie waren wegen Betrugs und schwerer Verbrauchertäuschung angeklagt.

Der heute 74 Jahre alte Mas hatte mit seinem Unternehmen rund zehn Jahre lang Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Der Skandal war erst 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten. Behörden, darunter in Frankreich und Deutschland, empfahlen deswegen in einer beispiellosen Aktion ein vorsorgliches Herausoperieren der PIP-Brustimplantate.

Weltweit implantierten Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen PIP-Silikonkissen, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Viele von ihnen treten in dem Strafprozess als Nebenkläger auf - wie auch der TÜV Rheinland.

Der Prüfdienstleister war für die Zertifizierung der Implantate und des PIP-Qualitätssicherungssystems zuständig. Er wirft PIP vor, sämtliche Hinweise auf die Verwendung nicht zugelassenen Silikons systematisch verschleiert zu haben.

Mas beteuerte in dem Prozess, dass sein Gel nicht giftig oder gefährlich gewesen sei. Die mündliche Verhandlung war bereits Mitte Mai zu Ende gegangen.

Experten erwarten, dass sich die juristische Aufarbeitung des Skandals auch nach dem Urteil von diesem Dienstag noch lange hinziehen könnte. So sind die Ermittlungen zu Straftatbeständen wie Körperverletzung und Insolvenzbetrug noch im Gange.

 

 

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