Urteil: Verbreitung von Nackt-Fotos des Ex-Partners illegal
Koblenz – Bei nicht wenigen Liebespaaren kommt es während einer innigen und sexuell angeregten Beziehung hin und wieder zu privaten, sexy Fotoshootings. Gerne werden auch erotische Schnappschüsse ausgetauscht, wenn man die Nacht in getrennten Betten verbringen muss oder der Partner vor dem Heimkommen noch ein wenig angeheizt werden soll.
Solche Bilder können in Zukunft aber für Probleme sorgen wenn das Liebesglück mal verflogen ist. Das Oberlandesgericht Koblenz hat nämlich jetzt einer Frau Recht gegeben, die gegen ihren Ex-Partner geklagt hatte. Der ist Fotograf und hatte viele Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht, die sie ihm überließ. Die Frau wollte nun verhindern, dass ihr Ex die Fotos öffentlich macht. Die Bilder waren digital gespeichert und noch nicht publiziert. Denn: Die automatische Einwilligung zur Verwendung intimer Fotos gilt nur für die Dauer der Beziehung.
Für die Beurteilung, welche Fotos intim sind und welche nicht, lieferten die Richter eine genaue Definition: Für Aufnahmen in Alltagssituationen gilt eine generelle Einwilligung. "Es sei allgemein üblich, dass Personen, denen die Fertigung von Aufnahmen bei Feiern, Festen und im Urlaub gestattet werde, diese auf Dauer besitzen und nutzen dürfen.", so das OLG.
Mit dem Urteil vom vergangenen Dienstag bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz. Der Fotograf und die Frau hatten Berufung eingelegt.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - das Gericht hat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.
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