Urteil: Vater darf Führerschein mit 17 nicht verbieten
Hannover - Der Familienstreit war vor Gericht gelandet, weil die geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und sich in der Führerscheinfrage nicht einigen konnten: Die Mutter hatte zugestimmt, der Vater war wegen einer schon länger zurückliegenden Kurznachricht des Sohns mit beleidigendem Inhalt dagegen.
Das Gericht übertrug nun der Mutter die Entscheidung zur Anmeldung zum Führerschein mit 17. Die Richter rügten dagegen den Vater, denn es sei "sachfremd und zweckverfehlt", den Sohn mit einem Führerscheinverbot zu bestrafen. Der Sohn hatte den Führerschein bereits mit 17 machen wollen, um nicht zeitgleich mit den Abiturprüfungen und dem Führerschein belastet zu sein.