Urteil: Kündigung wegen „Puffauto“ rechtens

Der Mitarbeiter einer Kaffee-Firma will nicht in den neuen Firmenwagen steigen, der mit sexy Frauenbeinen wirbt.
rom |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die aus Sicht des Klägers sexistische Werbung auf vier Rädern.
Roland Weihrauch/dpa Die aus Sicht des Klägers sexistische Werbung auf vier Rädern.

Der Mitarbeiter einer Kaffee-Firma will nicht in den neuen Firmenwagen steigen, der mit sexy Frauenbeinen wirbt.

Mönchengladbach - Verführerische Frauenbeine mit roten Stöckelschuhen, die aus Kaffeebohnen herausragen – so sieht das neue Firmenfahrzeug des Unternehmens „Kaffeegenuss Bovelett“ aus Mönchengladbach aus. Die findet diese Aufmache ansprechend und „verführerisch lecker“.

Für einen ihrer langjährigen Mitarbeiter, den Kaffee-Vertreter Robert W. (49), dagegen ist das grausig. Der will mit der anzüglichen Werbung auf dem Fahrzeug auf keinen Fall in Düsseldorf und Köln herumfahren. „Mit so einem Puffauto fahre ich nicht!“, entfährt es ihm bei dem Anblick.

Rund 20 Jahre lang hat der Mann Kaffee für „Kaffeegenuss Bovelett“ verkauft. Doch dann gestaltet die Firma den Aufdruck des Autos um. Sexy soll es ab jetzt sein. Zu viel für Robert W. Es kommt zum Streit.

Der sieht sich wegen seiner Homosexualität diskriminiert. Er sei der einzige Beschäftigte, der mit einer solchen Werbung Kaffee ausliefern müsse. Alle anderen Kollegen hätten ganz normale Fahrzeuge. Ohne Frauen, rote Felgen und Pumps.

Die Kündigung ist rechtmäßig

Das Unternehmen macht daraufhin kurzen Prozess mit Robert W.: Er bekommt die fristlose Kündigung, weil er sich hartnäckig weigert, in den Lieferwagen zu steigen. Der Kaffee-Vertreter zieht gegen seine Kündigung vor das Arbeitsgericht in Mönchengladbach. Doch die Richter verkünden am Mittwoch: Die Kündigung ist rechtens.

Die Begründung der Richter: Der Arbeitgeber habe grundsätzlich die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer ein nach seinen Vorstellungen gestaltetes Fahrzeug zuzuweisen. Allerdings sei die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung unverhältnismäßig gewesen. Nur die ordentliche Kündigung zum Jahresende sei in diesem Fall wirksam. Diese hatte das Unternehmen für den Fall der Ungültigkeit der fristlosen Kündigung gleich mit ausgesprochen. Sprich: Robert W. ist seinen Job nun los.

Eine Diskriminierung durch die Werbung auf dem Firmenauto sehen die Richter nicht. Und auch das Unternehmen weist diesen Vorwurf von sich: „Ich habe kein Problem mit seiner Homosexualität“, sagt der Geschäftsführer. „Das Fahrzeug sollte in den Großstädten auffallen.“

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.