Urteil in Mordprozess: "Reichsbürger" droht lebenslange Haft

Vor rund einem Jahr feuerte Wolfgang P. in seinem Haus auf Beamte, die ihm seine Waffen abnehmen wollten. Ein Polizist starb, zwei wurden verletzt. Nun wird das Urteil gegen den sogenannten Reichsbürger aus Georgensgmünd gefällt.
dpa |
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Nürnberg - Im Prozess um den sogenannten Reichsbürger von Georgensgmünd soll heute das Urteil gesprochen werden. Dem Angeklagten Wolfgang P. wird unter anderem Mord und versuchter Mord an Polizisten vorgeworfen.

Der heute 50-Jährige hatte am 19. Oktober 2016 bei einem Routineeinsatz der Polizei auf Beamte geschossen; einer starb, zwei weitere wurden verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Sie sieht Heimtücke und niedere Beweggründe - und damit eine besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen würde. Die Verteidigung plädierte auf ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung und forderte eine "angemessene Haftstrafe". Bei fahrlässiger Tötung drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Reichsbürger lehnen die Bundesregierung ab

Bei dem tödlichen Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos in der mittelfränkischen Gemeinde sollten die rund 30 Waffen im Haus von P. beschlagnahmt werden. Der Grund: Bei den Behörden galt der Jäger als nicht mehr zuverlässig.

Anhänger der "Reichsbürger"-Szene lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. P. selbst gab Anfang 2016 im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis ab.

Staatsanwalt Matthias Held hatte dem Angeklagten in seinem Plädoyer vorgeworfen, einen Angriff auf Polizisten von langer Hand geplant zu haben. Aus dem Hinterhalt habe er an jenem Morgen elfmal auf die Beamten geschossen - mit dem Ziel, möglichst viele von ihnen zu verletzen und zu töten. Dem widersprach Anwältin Susanne Koller und kritisierte den Einsatz als "dilettantisch" und unnötig.

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