Urteil im Tequila-Prozess: Drei Jahre und fünf Monate

Wegen eines tödlichen Wetttrinkens mit einem 16-jährigen Jugendlichen ist ein Berliner Kneipenwirt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat eine striktere Umsetzung der Jugendschutzgesetze gefordert.
von  Abendzeitung

BERLIN - Wegen eines tödlichen Wetttrinkens mit einem 16-jährigen Jugendlichen ist ein Berliner Kneipenwirt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat eine striktere Umsetzung der Jugendschutzgesetze gefordert.

Das Berliner Landgericht befand den 28-Jährigen Wirt der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Bei dem Duell im Februar 2007 hatte der 16-jährige Lukas mindestens 45 Tequila getrunken, während der Kneipier sich immer wieder Wasser einschenken ließ. Der Schüler fiel ins Koma und starb vier Wochen später.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, hat eine striktere Umsetzung der Jugendschutzgesetze gefordert: „Das Problem ist, dass wir zwar die Gesetze und auch Sanktionsmöglichkeiten haben, aber wir haben einen Mangel im Vollzug.“ Die bestehenden Regelungen hätten den Tod des Schülers verhindern können, doch die Kontrolle vor Ort sei schwierig. Eine Änderung der Altersgrenze hält Bätzing aber nicht für erforderlich.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.