Urteil im Prozess um tote Kurdin erwartet
Osnabrück - Sie haben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gemeinsam den Plan gefasst, die 22-Jährige zu töten, weil sie die Familienehre beschmutzt habe. Der Ehemann soll die Tat dann im Mai vergangenen Jahres ausgeführt haben. Einer der Gründe sei gewesen, dass das Opfer eine Beziehung zu einem anderen Mann gehabt habe. Die Anwälte des Ehemannes plädierten für eine Verurteilung wegen Körperverletzung oder Totschlags, nicht wegen Mordes. Die Anwälte des Vaters plädierten auf Freispruch.
- Themen:
- Mord