Urteil im Pilotverfahren um E-Zigaretten erwartet
Frankfurt/Main - Im Pilotverfahren um die Rechtmäßigkeit sogenannter E-Zigaretten wird heute vor dem Landgericht Frankfurt das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 46 Jahre alter Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.
Verurteilt werden soll er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 13 500 Euro, allerdings wegen Verstoßes gegen das Tabakgesetz. Er hatte in 134 Fällen aus China nikotinhaltige Flüssigkeiten importiert, mit denen die E-Zigaretten gefüllt und danach rauchfrei konsumiert werden können.
Die Verteidigung vertrat die Auffassung, die E-Zigaretten seien legale Genussmittel, und beantragte einen Freispruch. Unabhängig vom Urteil wird mit einer Revision beim Bundesgerichtshof gerechnet.