Urteil im Markenstreit um Eisbär Knut erwartet

Eisbär Knut lässt auch zweieinhalb Jahre nach seinem Tod die Augen von Tierfreunden und Geschäftstüchtigen leuchten. Ein Markenstreit beschäftigt den Berliner Zoo.
von  dpa

Berlin - Vor dem EU-Gericht in Luxemburg muss der Berliner Zoo sein Markenrecht an dem weltberühmten Eisbären gegen eine britische Firma verteidigen.

Heute soll das Urteil fallen. Die Londoner "Knut IP Management" hatte bei dem Gericht auf das Recht zur Vermarktung von Knut geklagt. Der Zoo hatte 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke "Knut der Eisbär" angemeldet.

Unter diesem Namen wollte der Zoo Knut-Souvenirs vertreiben. Kurz zuvor hatte jedoch bereits die englische Firma zugegriffen und die Marke angemeldet. Ihr Ziel war das Exklusivrecht, um den Namen des Bären für die Vermarktung von T-Shirts, Schuhen oder Sportartikeln zu nutzen.

Der Zoo legte vor dem EU-Markenamt (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) Widerspruch gegen die Anmeldung ein und argumentierte dabei mit der älteren deutschen Marke "Knud", an der er ein Lizenzrecht besitze. Das Markenamt gab den Berlinern Recht. Gegen diese Entscheidung klagte das britische Unternehmen vor dem EU-Gericht.

Der im Dezember 2006 im Berliner Zoo geborene Eisbär Knut wurde von seiner Mutter verstoßen und von Hand aufgezogen. Das knuddelige Tierbaby entwickelte sich schnell zum Liebling der Zoobesucher und wurde weltweit bekannt. Im März 2011 war Knut im Alter von vier Jahren im Berliner Zoo gestorben.

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