Urteil: Google muss Suchergebnis nicht entfernen
Mönchengladbach - Ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sei nicht gegeben, urteilte das Landgericht Mönchengladbach. Der Wissenschaftler hatte erreichen wollen, dass eine Seite mit aus seiner Sicht falschen, verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr in den Suchergebnissen auftaucht.
Der Kläger hätte sich direkt an den Verfasser des Blog-Eintrags oder an den Betreiber der Internetseite wenden müssen - und nicht an Suchmaschinenbetreiber Google. Selbst wenn Google das Suchergebnis entfernen würde, wäre der Text über andere Suchmaschinen noch auffindbar, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen.
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