Urteil gegen Ärztin hat wohl keine Auswirkung auf Zulassung

Das Amtsgericht Gießen hatte die Medizinerin zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten hatte.
dpa |
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Gießen - Die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hat aller Voraussicht nach keinerlei Auswirkungen auf ihre Zulassung als Medizinerin.

"Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" sei "der Verlust der Approbation nicht wahrscheinlich", berichtete zuständige Regierungspräsidium in Gießen. Gleichwohl werde bei jeder strafrechtlichen Verurteilung eines Arztes geprüft, ob ein approbationsrechtliches Verfahren einzuleiten sei.

"Im konkreten Fall bleibt noch das Urteil abzuwarten und auszuwerten", erläuterte ein Sprecher des Regierungspräsidiums. "Nach den bisher vorliegenden Informationen liegt allerdings keine Patientengefährdung vor, ebenso wenig ein Abrechnungsbetrug." Diese Punkte sind neben dem Strafmaß - im konkreten Fall 40 Tagessätze - aus Sicht der Behörde die relevanten Punkte.

"Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", so die Begründung des Gerichts. Die Verteidigerin der Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anzufechten. Der Fall hatte eine neue öffentliche Debatte um das Thema Abtreibung entfacht.

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