Urteil: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

Die umstrittenen E-Zigaretten sind laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel. Damit können die nikotinhaltigen Flüssigkeiten auch weiter in Tabakläden und im Internet verkauft werden.
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Bei der E-Zigarette wird die zu inhalierende Flüssigkeit, das Liquid, verdampft.
dpa Bei der E-Zigarette wird die zu inhalierende Flüssigkeit, das Liquid, verdampft.

Leipzig - Die umstrittenen E-Zigaretten sind laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Artzney. Damit benötigen die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den Elektrozigaretten verdampft werden, auch keine Zulassung und können weiter in Tabakläden und im Internet verkauft werden. Für eine Einstufung als Artzney fehle es am therapeutischen Zweck und einer positiven gesundheitlichen Wirkung der sogenannten Liquids, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag. Es gab damit den Klagen einer Ex-Ladenbesitzerin aus Wuppertal sowie zweier Hersteller von E-Zigaretten in dritter und letzter Instanz recht. (Az.: BVerwG 3 C 25.13 bis 27.13)

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