UN-Gericht stoppt Japans Jagd auf Wale
Den Haag - Japan darf nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes im Südpolarmeer keine Wale mehr jagen. Japan verstoße mit der Jagd auf die Meeressäuger gegen ein Moratorium von 1986, entschied das höchste UN-Gericht am Montag in Den Haag.
Das Land muss sein umstrittenes Forschungsprogramm in dem Gebiet vorerst einstellen. Nach diesem Programm dient die Jagd "keinem wissenschaftlichen Zweck", erklärte Gerichtspräsident Peter Tomka.
Japan bezieht den größten Teil des Fleisches, das dort als Delikatesse gilt, aus dem Schutzgebiet um den Südpol. Tokio hatte schon zuvor erklärt, dass es sich dem Spruch der 16 Richter beugen werde. Das Urteil des UN-Gerichts ist bindend, eine Berufung ist nicht möglich.
Australien hatte Japan 2010 verklagt, da es trotz des internationalen Verbotes weiterhin kommerzielle Jagd auf Großwale betreibe. Japan hatte sich aber auf eine Ausnahmeregel berufen, die die Jagd für wissenschaftliche Zwecke erlaubt. Doch das Gericht erklärte, dass weitaus mehr Tiere getötet wurden. Japanische Jäger hatten im Südpolarmeer jährlich Hunderte der Tiere getötet.