Umzug kein Grund für Kündigung des Fitnessstudios

Knapp zehn Millionen Deutsche haben einen Vertrag mit einem Fitnessstudio. Viele von ihnen haben sich schon mal die Frage gestellt, ob man den Vertrag bei einem Umzug kündigen kann. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt.
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Laufen im Fitness-Studio: Ein Umzug rechtfertigt nicht eine vorzeitige Kündigung des Vertrags.
dpa Laufen im Fitness-Studio: Ein Umzug rechtfertigt nicht eine vorzeitige Kündigung des Vertrags.

Karlsruhe - Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt nicht eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Den obersten deutschen Zivilrichtern lag der Fall eines 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste und deshalb kurzerhand seinen langfristigen Vertrag in einem Fitnessstudio in Hannover gekündigt hatte (XII ZR 62/15). Zu Unrecht, urteilte der BGH.

Ein "bloßer Wohnsitzwechsel" rechtfertige das nicht - im Gegensatz zu ernster Krankheit und Schwangerschaft. Angesichts von knapp zehn Millionen Fitnessverträgen in Deutschland wollten der Marine-Soldat und sein Anwalt diese Frage grundsätzlich geklärt wissen.

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