U-Bahn-Schläger: Revision eingereicht

Zwei Jahre und zehn Monate: Der Verteidigung ist die Strafe für den Berliner U-Bahn-Schläger zu hoch und legte Revision ein.  
dpa |
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Zwei Jahre und zehn Monate: Der Verteidigung ist die Strafe für den Berliner U-Bahn-Schläger zu hoch und legte Revision ein.

Berlin  – Die Verteidigung des 18 Jahre alten Schlägers vom Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße legt Revision gegen das Urteil des Berliner Landgerichts ein. Sie hofft auf eine mildere Strafe für ihren Mandanten, der am vergangenen Montag wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde, wie ein Gerichtssprecher am Samstag mitteilte.

Zuvor hatte die Zeitung „Der Tagesspiegel“ darüber berichtet. Der betrunkene Gymnasiast hat in der Nacht zum Ostersamstag ein zufälliges Opfer mit Tritten gegen den Kopf schwer misshandelt. Die Strafe fiel geringer aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Die Anklagebehörde hatte auf vier Jahre Jugendstrafe plädiert.

Die Frist für einen Revisionsantrag läuft an diesem Montag ab. Der 18-Jährige ist auf freiem Fuß, solange seine Strafe noch nicht rechtskräftig ist. Untersuchungshaft hatten die Richter nicht für notwendig gehalten. Ein katholisches Gymnasium hat sich mittlerweile bereiterklärt, den Schüler aufzunehmen.

 

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