Trinkgeld im Urlaub: Was gibt man denn dem Mann?
Mit kleiner Münze zahlen und dabei niemanden beleidigen: Die AZ verrät, was man beim Trinkgeld alles falsch (und richtig) machen kann.
Das Leben genießen und keine Scherereien haben – eine Grunddefinition von Urlaub. Und ganz schön schwer einzuhalten, wenn man sich selbst und Fremde in peinliche Situationen bringt.
Der Restaurantbesuch im Ausland ist dafür eine Steilvorlage. Man kann mehr falsch machen als gedacht. Der kleine AZ-Führer hilft über die gröbsten Trinkgeld-Fallen und die Unsicherheit auf ungewohntem Parkett hinweg – es soll einem ja nicht ergehen wie Graf Bobby, der auf dem Weg zum Scharfrichter seinen Butler fragt: „Was gibt man denn dem Mann?“
In Deutschland gibt es, was Wunder, einen eigenen Paragraphen: §107 Abs. 3 der Gewerbeordnung besagt: „Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer ... überlässt.“
Die Kann-Bestimmung, die sich hinter dem Juristendeutsch verbirgt, ist nicht überall so locker. In den USA zum Beispiel ist „Tipping“ bitter ernst. Sich den ganzen Abend bedienen lassen und dann nur zehn Prozent abdrücken, ist ein No-Go. Die Bedienung lebt vom Service. Um ganz sicher zu gehen, sind Hinweise wie „Service not included“ oftmals dick unterstrichen.
Das Gegenteil gilt in Italien, wo „pane e coperto“ die Bedienung bereits umfasst. Italiener können ausgesprochen knausrig sein und werden dennoch freundlich verabschiedet. Das gilt erst recht in China, wo Trinkgeld als Almosen und Beleidigung empfunden werden kann.
mm
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