Tödliches Rennen: Anwälte sehen Mordvorwurf nicht bestätigt

Berlin (dpa) – Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin hat sich aus Sicht der Verteidiger der Mordvorwurf gegen zwei Raser nicht bestätigt.
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Nach dem illegalen Autorennen liegen Fahrzeugteile weit verstreut auf der Tauentzienstraße.
Britta Pedersen/dpa Nach dem illegalen Autorennen liegen Fahrzeugteile weit verstreut auf der Tauentzienstraße.

Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin hat sich aus Sicht der Verteidiger der Mordvorwurf gegen zwei Raser nicht bestätigt.

Berlin – Aus Sicht der Verteidiger hat sich im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin der Mordvorwurf gegen zwei Raser nicht bestätigt. Die Anwälte eines 27-jährigen Fahrers plädierten auf einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung.

Die Verteidiger eines 25-Jährigen verlangten vor dem Landgericht zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Ankläger hatte auf lebenslange Gefängnisstrafen wegen Mordes plädiert. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.

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Die beiden Sportwagenfahrer haben sich laut Anklage ein illegales Rennen auf dem Kurfürstendamm - einer breiten Einkaufsstraße mitten in der Stadt - geliefert und tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Auf diesen Vorwürfen beruht auch die Mordanklage, die bei solchen Unfällen äußerst selten erhoben wird.

Der 27-jährige Fahrer soll bei der Raserei in einer Nacht im Februar vergangenen Jahres 160 Kilometer pro Stunde schnell gewesen sein, als er in einen Jeep knallte. Der 69-jährige Fahrer des Jeeps starb noch am Unfallort. Die Anwälte des 27-Jährigen sagten, ihr Mandant sei davon ausgegangen, "er hätte alles unter Kontrolle". Ein Tötungsvorsatz habe nicht vorgelegen.

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