Tödlicher Streit im Kleingarten: 61-Jähriger vor Gericht
Trier - Der Steit um Lärm von Rasenmähern in einer Kleingartenanlage endete tödlich. Laut Anklage hatte der 61-Jährige im März seinen Nachbarn in Trier (Rheinland-Pfalz) mit mehreren laufenden Rasenmähern gestört. Daraufhin sei der Nachbar, ein 68-Jähriger, mit einer Holzlatte bewaffnet zum Grundstück des 61-Jährigen gegangen und habe auf die Rasenmäher eingeschlagen. Der Angeklagte habe dann aus seiner Laube ein Kleinkalibergewehr geholt - und dem Nachbarn in die rechte Brust geschossen.
Der 68-Jährige starb noch in der Anlage, die Schusswaffe hatte der Angeklagte wohl illegal in seinem Besitz.
Der Streit um lärmende Rasenmäher war nicht der erste zwischen den Männern. Die beiden Nachbarn lagen seit Jahren im Clinch. "Man war so verbittert, dass sich daraus eine Eigendynamik entwickelte", sagte der Anwalt des 61-Jährigen, Andreas Ammer. Oft sei es um gegenseitige Vorwürfe der Lärmbelästigung gegangen: Mal war es ein lautes Radio, mal der Rasenmäher, mal die Kreissäge. Und man sei auch schon mal mit Steinen oder einer Mistgabel auf den anderen losgegangen, sagte Ammer.
Die Streitigkeiten der beiden über den Gartenzaun waren bereits Gegenstand mehrerer Straf- und Zivilverfahren - es habe auch Verfügungen gegeben, berichtete der Anwalt. Aber offensichtlich hätten die rechtlichen Mittel nicht ausgereicht, um die Streithähne zu stoppen. Für beide Grundstücksbesitzer habe ihr Schrebergarten eine besondere Bedeutung gehabt - sie hätten sich dort sehr oft aufgehalten.
"Das hier war sein Leben", sagte die Witwe des 68-Jährigen. Auf dem Grundstück steht ein gepflegtes Holzhaus auf einer großen Wiese. Am Zaun, nur wenige Meter vom Tatort entfernt, erinnert ein hölzernes Kreuz mit Foto an den Toten. "Ich hoffe, dass der Täter eine gerechte Strafe bekommt", sagt die 64-Jährige, die als Nebenklägerin im Prozess auftreten wird.
Der Angeklagte hat nach Angaben seines Anwalts bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Geschehene tue ihm aber sehr leid, er habe es nicht gewollt, sagte Ammer. Die Anklage geht davon aus, dass der 61-Jährige mit dem Schuss den Tod seines Nachbarn zumindest billigend in Kauf nahm. Hinweise darauf, dass er aus Notwehr abfeuerte, gab es keine. Der Prozess ist bis zum 7. Oktober terminiert.
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