Tödliche Fahrradunfälle: Zwei Kinder sterben auf Berliner Straßen

Kinder gelten als besonders gefährdet im Straßenverkehr. In Berlin sind jetzt zwei Todesfälle innerhalb kürzester Zeit zu beklagen.
dpa |
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Ein Kinderfahrrad liegt unter der Vorderachse eines Lkw. Ein acht Jahre altes Kind ist dort am Morgen in Berlin-Spandau von einem Lastwagen überrollt und getötet worden.
Paul Zinken/dpa Ein Kinderfahrrad liegt unter der Vorderachse eines Lkw. Ein acht Jahre altes Kind ist dort am Morgen in Berlin-Spandau von einem Lastwagen überrollt und getötet worden.

Berlin - Innerhalb von 24 Stunden sind in Berlin zwei Kinder auf dem Fahrrad ums Leben gekommen. Am Mittwochmorgen wurde ein acht Jahre alter Junge im Stadtteil Spandau von einem rechtsabbiegenden Lastwagen überrollt und getötet. Offensichtlich habe der Fahrer den Jungen übersehen, sagte ein Polizeisprecher.

Am Dienstagnachmittag war im Stadtteil Rummelsburg eine 13-jährige Radfahrerin von einer Tram erfasst und getötet worden. Sie hatte mit ihrem Rad das Gleisbett überqueren wollen, trotz Bremsung kam die Tram nicht mehr rechtzeitig zum Stehen. An der Stelle gab es laut den Fahrradaktivisten keine Gitter und keine Ampel.

Immer wieder Abbiegeunfälle mit Kindern

Laut Polizei handelt es sich bei den beiden um die 18. und 19. Verkehrstoten in diesem Jahr. Abbiegeunfälle mit Toten und Verletzten lösten in den vergangenen Jahren immer wieder Empörung aus. "Berlin braucht sicherere Straßen und endlich auch verpflichtende Abbiegeassistenten. Das ist keine Klientelpolitik, sondern unsere Pflicht!", erklärte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Antje Kapek.

Am Freitag hatte der Bundesrat eine Initiative Berlins zur verpflichtenden Einführung von Abbiegeassistenten für Lastwagen beschlossen. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Neufahrzeuge generell mit dem System ausgeliefert werden. Es warnt beim Abbiegen vor Radfahrern oder Fußgängern und leitet bei Bedarf eine Notbremsung ein. Auch die Nachrüstung bereits zugelassener Laster ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht soll nach dem Willen der Länderkammer verpflichtend sein.

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