Tödliche Attacke auf Sylter Koch: Haftstrafe

Knapp zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Koches auf Sylt ist vor dem Landgericht Flensburg nun das Urteil gefallen. Anlass für die Tat soll ein angeblich schlechtes Essen gewesen sein.
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Die 38 (l) und 51 (r) Jahre alten Angeklagten sitzen am 10.03.2015 in Flensburg (Schleswig-Holstein) vor dem Beginn der Verhandlung im Landgericht neben ihren Verteidigern Hans-Werner Umbreit (2.v.l.) und Christopher Scharf (2.v.r).
dpa Die 38 (l) und 51 (r) Jahre alten Angeklagten sitzen am 10.03.2015 in Flensburg (Schleswig-Holstein) vor dem Beginn der Verhandlung im Landgericht neben ihren Verteidigern Hans-Werner Umbreit (2.v.l.) und Christopher Scharf (2.v.r).

Flensburg - Wegen einer tödlichen Attacke auf einen Sylter Koch hat das Landgericht Flensburg einen 38-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht befand ihn am Montag der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig.

Ein weiterer, 51 Jahre alter Angeklagter erhielt wegen versuchter Nötigung eine Geldstrafe. Hintergrund des Angriffs war ein Streit um ein Essen, das der Ältere im Mai 2013 im Imbiss des 57 Jahre alten Kochs gekauft hatte. Am Tag danach hatten Angeklagte und Opfer sich in einer Westerländer Tabledance-Bar wiedergetroffen. Dort packten und schlugen die Männer den Koch, er starb im Krankenhaus.

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