Todes-Crash: FDP-Politiker stand unter Drogen

Das Unfalldrama im Februar auf der A 1 rund um den FDP-Europapolitiker Alexander Alvaro (1 Toter). Neun Monate später deckt ein Gutachten auf: Alvaro fuhr damals unter Drogeneinfluss.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Helfer stehen auf der Autobahn A 1 vor einem völlig demolierten Wrack eines Audis.
dpa 2 Helfer stehen auf der Autobahn A 1 vor einem völlig demolierten Wrack eines Audis.
FDP-Politiker Alexander Alvaro, aufgenommen in Brüssel.
dpa 2 FDP-Politiker Alexander Alvaro, aufgenommen in Brüssel.

Köln - Neun Monate nach dem schweren Unfall des Vize-Präsidenten des EU-Parlaments, Alexander Alvaro (38, FDP), bei dem Student Tim S. (21) auf der A1 starb, steht jetzt fest: Politiker Alavaro fuhr damals unter Drogen.

Der Vize-Präsident des EU-Parlaments, Alexander Alvaro (FDP), stand bei seinem schweren Verkehrsunfall im Februar unter Drogeneinfluss. „Ob aber die Menge strafrechtlich von Relevanz ist, ist Gegenstand der Untersuchungen“, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag. Nun sei ein ergänzendes Gutachten in Auftrag gegeben worden.

Bremer bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Die Blutuntersuchung des Politikers nach dem Unfall habe unzweifelhaft Rückschlüsse auf Kokain ergeben, schrieb das Blatt unter Berufung auf eigene Informationen. Alvaros Anwalt Achim Doerfer wurde in der Zeitung mit den Worten zitiert: „Wir stellen die Befunde der Staatsanwaltschaft ausdrücklich nicht in Abrede. In jedem Fall haben sie keine strafrechtliche Relevanz.“

Bei dem Unfall auf der Autobahn 1 zwischen Burscheid und Leverkusen war Alvaro gegen ein verunglücktes Auto geprallt, dessen 21-jähriger Fahrer starb. Alvaro wurde schwer verletzt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.