Tod von Mutter und Sohn: Sozialarbeiter trägt Mitschuld

Eine Mutter stirbt in Leipzig an einer Überdosis, ihr kleiner Sohn verdurstet qualvoll neben der Leiche - an dieser Tragödie trägt ein Mitarbeiter des städtischen Jugendamtes nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig eine Mitschuld.
dpa |
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Leipzig - Richterin Elke Kniehase verurteilte den Sozialarbeiter am Montag zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Der Mann sei der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig. Der Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes habe nicht genug unternommen, um das Wohl des fast zweijährigen Jungen zu schützen. Die 26 Jahre alte Mutter starb im Juni 2012 an einem Drogencocktail, das Kind verdurstete und verhungerte in der Wohnung.

Als Betreuer der Mutter habe der Angeklagte von deren langjähriger Drogensucht gewusst. Seit Anfang 2012 mehrten sich die Anzeichen, dass die junge Frau ihr Leben nicht mehr unter Kontrolle hatte und wieder harte Drogen nahm. Sie blieb dem Methadon-Programm fern und meldete ihren Sohn Kieron-Marcel bei der Tagesmutter ab. Als sie im Februar im Wahn Müll aus ihrer Wohnung schmiss, rückte die Polizei an. Vor dem Tod von Mutter und Sohn hatte der Sozialarbeiter zwei Monate keinen Kontakt mehr, nachdem die Frau erklärt habe, sie wolle nach Baden-Württemberg ziehen.

Richterin Kniehase folgte mit ihrem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Sozialarbeiters hatte einen Freispruch verlangt. Der Mann selbst hatte zu Beginn des Prozesses im Januar eine Verantwortung für den Tod des Jungen zurückgewiesen.

Natürlich sei in erster Linie die drogensüchtige Mutter schuld an der Tragödie, sagte Kniehase. Der Sozialarbeiter, der von Kollegen als engagiert und kompetent geschildert wurde, sei aber aufgrund seines Berufes mit in der Verantwortung für Kieron-Marcel gewesen, sagte Kniehase. Zudem habe er viel Erfahrung mit Drogensüchtigen gehabt. "Die besondere Problematik - jederzeit mögliche Rückfälle - musste Ihnen zu jeder Zeit klar sein", sagte die Richterin zum Angeklagten.

Mehr als 30 Kollegen des Mannes hatten den Prozess als Zuschauer verfolgt. Sie trugen rote Aufkleber mit der Aufschrift "Sozialarbeiter/in" als Zeichen der Solidarität. Am Morgen hatte es Rangeleien gegeben, als eine kleine Gruppe den ohnehin vermummten Angeklagten vor Pressefotografen und Kameraleuten abschirmen wollte. Richterin Kniehase forderte Sicherheitspersonal an, danach beruhigte sich die Situation. Der Anwalt des Sozialarbeiters ließ offen, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.

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