Tod unter der Schaukel - Prozess gegen Gärtner eingestellt
Recklinghausen - Das Amtsgericht Recklinghausen stellte das Strafverfahren gegen den Mann ein. Die Staatsanwaltschaft hatte den 61-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er die Schaukel nicht ordnungsgemäß kontrolliert habe.
Laut einem Holzgutachter lag der Hauptfehler jedoch beim Hersteller der Schaukel. "Der Hersteller hätte wesentlich mehr Angaben zu Sicherheit und Wartung liefern müssen", sagte der Gutachter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob sie Ermittlungen gegen die Firma aufnimmt.
Die Schaukel war im Mai vergangenen Jahres zusammengebrochen, weil der sechs Meter lange Holzpfosten unterhalb der Grasnarbe verrottet war.