Temposünder-Fotos von bestimmtem Blitzgerät nicht verwertbar

Wer in letzter Zeit im Saarland zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, sollte sich den Bußgeldbescheid genauer ansehen. Je nachdem, welches Blitzgerät verwendet wurde, könnte das Beweisfoto juristisch wertlos sein.
dpa |
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Die Polizei hat bei zwei Geschwindigkeitskontrollen erneut gravierende Verstöße festgestellt. (Symbobild)
Andre Hirtz/dpa Die Polizei hat bei zwei Geschwindigkeitskontrollen erneut gravierende Verstöße festgestellt. (Symbobild)

Saarbrücken - In Bußgeldverfahren sind von einem bestimmten Blitzgerät gemachte Temposünder-Fotos nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes nicht verwertbar.

Er hob mit seinem veröffentlichten Urteil Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts auf. Ein Fahrer, der innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel erwischt worden und eigentlich 100 Euro zahlen sollte, feierte damit einen beachtlichen juristischen Erfolg.

Zudem kündigten die Verfassungsrichter in Saarbrücken an, in gleich gelagerten Fällen abweichende Entscheidungen saarländischer Gerichte ebenfalls zu korrigieren. Über das Saarland hinaus entfaltet das Urteil den Angaben zufolge aber keine bindende Wirkung. Bei dem Messgerät handelt es sich nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs um das Modell Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik. Dem Innenministerium in Saarbrücken zufolge gibt es von diesem Blitzgeräte-Typ derzeit rund 30 Exemplare in saarländischen Kommunen.

Im Kern hatte der betroffene Fahrer moniert, dass das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Gerät nicht alle Messdaten speichere. Er könne daher keine Messfehler aufzeigen. Nach einer Expertenanhörung kamen auch die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass die derzeit gespeicherten Daten "keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses" erlauben. Die Speicherung der Rohdaten sei aber technisch ohne großen Aufwand möglich. Insofern seien die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt.

"Wir halten das Urteil für nicht richtig. Es setzt ein schlechtes Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland", teilte Jenoptik am Dienstagabend mit. Die Messtechnik funktioniere zuverlässig und korrekt. Die Zulassung für das Messgerät durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt werde durch das Urteil nicht aufgehoben.

In der Mitteilung betonte das Unternehmen, dass das Urteil nur im Saarland gelte. "Es gibt aus unserer Sicht keine Veranlassung, die Anlagen in anderen Bundesländern abzuschalten." Trotzdem kündigte Jenoptik an, noch im Juli der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eine Software-Änderung vorlegen zu wollen, die die Kritikpunkte aus dem Urteil zu den Rohmessdaten aufgreife.

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