Stubenarrest für unkastrierte Katzen?

Es gibt zu viele herrenlose Streuner in Deutschland. Im neuen Tierschutzbericht heißt es: Es kann eine Kastrationspflicht eingeführt werden – oder auch der Freigang verboten.
von  rom

Es gibt zu viele herrenlose Streuner. Im neuen Tierschutzbericht heißt es: Es kann eine Kastrationspflicht eingeführt werden – oder auch der Freigang verboten.

Berlin/München - Einhundertsechsundreißig Seiten hat der neue Tierschutzbericht. Das Landwirtschaftsministerium macht darin einen Rundumschlag – von Zirkustieren bis zu Schlachtschweinen. Aber es ist genau ein Punkt, der besonders viel Aufmerksamkeit erregt: Er betrifft unsere Hauskatzen. Die sind zwar nicht das eigentliche Problem, aber möglicherweise die Lösung.

Das Problem: Es gibt laut dem Bericht von gestern immer mehr herrenlose, streunende Katzen in Deutschland. Gar von ganzen wilden „Kolonien“ ist die Rede. Wie viele es tatsächlich sind, das weiß auch das Landwirtschaftsministerium nicht so genau. Verlässliche Zahlen gibt es demnach nicht. Aber: Diese Tiere erfahren ohne menschliche Obhut „häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden“, heißt es in dem Bericht. Und sie vermehren sich ohne Ende. Dagegen will Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vorgehen.

Hier kommen nun unsere nicht kastrierten Haus- und Hoftiere ins Spiel: Stubentigern kann dem Bericht zufolge ein Ausgehverbot oder gar eine Kastrationspflicht drohen. Im Wortlaut heißt es: Es könne aufgrund der zunehmenden Streuner „erforderlich sein, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Haus- und Hofkatzen für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken oder zu verbieten“.

Dem Bericht zufolge kann es „de facto eine Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“ bedeuten. Kurz gesagt: Wer nicht kastriert ist, bekommt Hausarrest.

Eine solche Regelung für ganz Deutschland einzuführen, ist dem Landwirtschaftsministerium dann doch zu unverhältnismäßig. Denn das Problem ist regional recht unterschiedlich.

Die Entscheidung für eine Kastrationspflicht liegt bei den Ländern

Deswegen sollen die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden, ob es zu entsprechenden Schritten kommt. Der Bericht bezieht sich dabei auf eine Verordnungsermächtigung, die schon 2013 zum Tierschutzgesetz hinzugefügt wurde.

Voraussetzung ist, dass andere Maßnahmen nicht ausreichen. Die Landesregierungen müssen entscheiden, wo eine derartige Problematik besteht und dies auch begründen. Erst dann kann eine Kastrationspflicht in betroffenen Kommunen gelten. Bayern hat dies bislang nicht umgesetzt.

In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben es dagegen schon etliche Gemeinden getan, wie Peta sagt.

Die Tierschützer von Peta sehen eine Kastrations- und Registrierpflicht „als wichtige Maßnahme gegen die Katzenüberpopulation und zur Eindämmung des Leids heimatloser Katzen“.

Tierschutzbund Bayern: „Das fordern wir schon seit Jahren“

Auch der Tierschutzbund Bayern ist dafür. „Das fordern wir schon seit Jahren“, sagt die Präsidentin Nicole Brühl auf AZ-Anfrage. Sie beschreibt das Problem aus Sicht von Tierschützern so: Sie lassen aufgegriffene Katzen für sehr viel Geld und auf eigene Kosten beziehungsweise über Spendengelder finanziert kastrieren. Das koste Zehntausende Euro im Jahr – die Operation eines einzigen Tieres beläuft sich laut Brühl auf Kosten zwischen 80 und 100 Euro.

„Wir sorgen dafür, dass die Kommunen frei von herrenlosen Katzen bleiben und dass sich keine Seuchen ausbreiten, müssen das aber alleine stemmen.“ Die Tierschützerin sagt, es gebe auch in Bayern sehr viele herrenlose Streuner. Deswegen befürwortet der Tierschutzbund im Freistaat, dass die Besitzer in die Pflicht genommen werden.

Aber: Wie schlimm ist der Eingriff für das Haustier? Natürlich sei es eine Operation, aber Brühl sagt: „Was man den anderen Tieren damit antut, ist noch viel schlimmer.“ Die Katzen erholten sich sehr gut davon, so die Erfahrung der Tierschützerin.

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