Streit um Tantra-Massagen geht in die zweite Runde

Sind Tantra-Massagen sexuelle Dienstleistungen und damit steuerpflichtig? Diese Frage muss der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg klären.
dpa |
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Mannheim/Stuttgart - Eine Anbieterin solcher Ganzkörpermassagen klagt in dem Berufungsprozess gegen die von der Stadt Stuttgart eingeforderten Abgaben. Sie macht geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus folgten. Zwar werde bei der Behandlung auch der Intimbereich mit einbezogen. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre. Im vergangenen Herbst war die Frau vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit einer Klage gescheitert.

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