Strauss-Kahn: Staatsanwaltschafts-Plädoyer erwartet

Im Prozess um die illegalen Sexpartys der "Carlton"-Affäre wird heute in Lille das Plädoyer der Staatsanwaltschaft erwartet.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Im Prozess um die illegalen Sexpartys der "Carlton"-Affäre wird heute in Lille das Plädoyer der Staatsanwaltschaft erwartet. Die Ankläger hatten das Verfahren gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, im vergangenen Jahr bereits einstellen wollen.

Lille - Das Gericht setzte den seit zwei Wochen laufenden Prozess dennoch auch gegen Strauss-Kahn an. Deswegen wird ein Antrag auf Freispruch des 65-Jährigen für möglich gehalten.

Zuvor hatten bereits Nebenkläger ein Ende ihrer Verfahren gegen Strauss-Kahn angekündigt. Der Angeklagte habe von der Tatsache gewusst, dass Prostituierte an den Partys beteiligt gewesen seien, zeigte sich einer der Anwälte am Montag während des Prozesses in Lille überzeugt. Dies reiche aber nicht aus, um Zuhälterei zu begründen.

In dem Verfahren müssen sich Strauss-Kahn und 13 weitere Angeklagte wegen organisierter Zuhälterei verantworten, weil an den Partys auch Prostituierte beteiligt waren. Eine Teilnahme mit dem Wissen darum wäre in Frankreich illegal. Strauss-Kahn hat auch vor Gericht abgestritten, von einer Bezahlung der beteiligten Frauen gewusst zu haben.

Lesen Sie hier: Dominique Strauss-Kahn sieht kein Vergehen

Wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe hatte Strauss-Kahn 2011 seinen Posten als IWF-Chef räumen müssen. Der in Frankreich als "DSK" bekannte Strauss-Kahn musste auch seine Ambitionen aufgeben, 2012 für die Sozialisten als Präsidentschaftskandidat anzutreten.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.