Strauss-Kahn droht Prozess wegen Zuhälterei
Lille/Paris - Ein Berufungsgericht im nordfranzösischen Douai vertagte am Mittwoch einen Antrag des 63-Jährigen auf Einstellung des Anklageverfahrens wegen bandenmäßiger Zuhälterei. Eine Entscheidung soll nun erst wenige Tage vor Weihnachten, am 19. Dezember, fallen.
Der frühere Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) hatte die Teilnahme an Sex-Orgien in Paris und Washington eingeräumt. Er will allerdings nichts davon gewusst haben, dass die beteiligten Damen bezahlt wurden. In diesem Fall dürfte er nicht verurteilt werden. Zudem bezweifelt er die Unparteilichkeit der Ermittler.
Eine andere Sex-Afäre hatte bereits vor rund eineinhalb Jahren die Zukunftspläne des in Frankreich kurz DSK genannte Strauss-Kahn durchkreuzt. Nach Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens musste er nicht nur den IWF-Chefposten, sondern auch seine Hoffnungen auf die Präsidentschaftskandidatur für die französischen Sozialisten aufgeben. Die US-Justiz stellte das strafrechtliche Verfahren zwar wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau ein, eine zivilrechtliche Klage ist aber noch anhängig.