Strauss-Kahn droht Prozess wegen bandenmäßiger Zuhälterei
Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn muss wegen seiner Beteiligung an Sex-Partys mit Prostituierte weiter mit einem Prozess rechnen.
Paris - Ein Berufungsgericht im nordfranzösischen Douai wies am Mittwoch einen Antrag, das Anklageverfahren wegen bandenmäßiger Zuhälterei einzustellen, ab. Die Ermittlungen in der nach einem Luxushotel benannten "Carlton"-Affäre gehen damit weiter.
Die Anwälte des 63-Jährigen kündigten umgehend an, beim höchsten französischen Gericht einen Revisionsantrag zu stellen. Die Anschuldigungen gegen ihren Mandanten seien absurd.
Der frühere Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat die Teilnahme an Sex-Partys in Paris und Washington eingeräumt. Er will allerdings nichts davon gewusst haben, dass die beteiligten Damen bezahlt wurden. In diesem Fall dürfte der Franzose nicht verurteilt werden. Nach Meinung seiner Anwälte wurden bei den Ermittlungen zudem mehrfach die Rechte der Verteidigung missachtet.
Eine andere Sex-Affäre hatte bereits vor rund eineinhalb Jahren die Zukunftspläne des in Frankreich kurz DSK genannten Strauss-Kahn durchkreuzt. Nach Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens musste er nicht nur den IWF-Chefposten, sondern auch seine Hoffnungen auf die Präsidentschaftskandidatur für die französischen Sozialisten aufgeben.
Die US-Justiz stellte das strafrechtliche Verfahren zwar wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau ein. Eine zivilrechtliche Klage konnte DSK allerdings nur durch eine in der vergangenen Woche unterschriebene Geheimvereinbarung mit dem Zimmermädchen aus der Welt schaffen. Gerüchten zufolge zahlt er der Frau mehrere Millionen US-Dollar.