Straßburger Richter urteilen über Vaterschaftstest
Straßburg - Geklagt hat ein 53-Jähriger aus Fulda, dem deutsche Gerichte die Klärung seiner Vaterschaft bisher verweigert haben.
Die verheiratete Mutter des heute siebenjährigen Jungen hatte eine Beziehung zu dem Kläger, trennte sich jedoch während ihrer Schwangerschaft von ihm und kehrte zu ihrem Ehemann zurück. Das Ehepaar hat im Interesse der Familie einen Vaterschaftstest abgelehnt. Diesen Standpunkt haben auch deutsche Gerichte vertreten.
Bekäme der Mann recht, würde dies die Position leiblicher Väter stärken.