Strafbefehl gegen Ur-Oma

Staatsanwaltschaft stellt Strafbefehl: Die damals 75-jährige Ur-Oma hätte das Kind schützen müssen. Auch, wenn sie dabei selbst verletzt worden wäre.
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Das Gebiss und die enormen Kiefermuskeln machen den Rottweiler zu einem gefährlichen Gefährten.
dpa Das Gebiss und die enormen Kiefermuskeln machen den Rottweiler zu einem gefährlichen Gefährten.

Zörnigall/Dessau-Roßlau  – Nach der tödlichen Attacke eines Rottweilers auf einen Dreijährigen in Zörnigall (Sachsen-Anhalt) hat das Amtsgericht Strafbefehl gegen die Ur-Großmutter erlassen. Damit wurde die Schuld der Frau am Tod des Jungen festgestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am Donnerstag mit.

Die damals 75-Jährige hätte das Kind vor dem Hund schützen müssen, auch auf die Gefahr hin, selbst verletzt zu werden. Von einer Strafe sah das Gericht aber ab, weil die Frau schon genug gestraft sei. Gegen die Urgroßmutter war wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Das Kind war im September 2010 auf dem Grundstück seiner Ur-Oma verblutet. Die Frau hatte neben dem Rottweiler auch einen Boxer gehalten, beide Tiere liefen dort frei umher. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte die Frau ihre Aufsichtspflicht verletzt. Der Tod des Kindes hätte vermieden werden können, hätte sie sich intensiv mit dem Verhalten großer und als gefährlich geltender Hunderassen befasst.

Die Frau hatte nach Erkenntnissen der Ermittler zwar geschrien, als der 50 Kilogramm schwere Rottweiler über den elf Kilo leichten Urenkel herfiel, jedoch nicht sofort eingegriffen. Als die Polizei eintraf, war der Junge bereits tot. Der Hund wurde vor Ort von den Beamten erschossen.

 

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